Freitag, 22. Februar 2008

T-Home fordert Wettbewerber zur Kooperation bei Anschlussbereitstellung auf: Bessere Planung wird Wartezeit für Kunden vermindern

T-Home erfüllt bereits drei Monate früher als gewünscht die Vorgaben der Bundesnetzagentur und stellt die von der BNetzA gewünschten Schaltkapazitäten (330.000) für die letzte Meile zur Verfügung. Dadurch haben sich die Arbeitsrückstände signifikant reduziert. Um die hohe Nachfrage nach DSL-Anschlüssen in Deutschland zu befriedigen hat T-Home alle Anstrengungen unternommen und stellte damit im Januar - wie versprochen - dem Wettbewerb deutlich mehr Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) bereit. Damit schafft T-Home die Voraussetzung für die Versorgung der Kunden mit Breitband-Anschlüssen. "Wir sind sowohl bei den DSL-Anschlüssen als auch bei TAL der Spitzenreiter in Europa", sagte Timotheus Höttges, Vorstand T-Home, Sales & Services. "Das sieht man alleine schon daran, dass die Deutsche Telekom mit rund 6,4 Mio. TAL, fast doppelt so viele an Wettbewerber vermietet wie Frankreich, Italien oder Großbritannien."
Trotz der von T-Home deutlich erhöhten Schaltkapazitäten kann es für die Kunden immer wieder zu Verzögerungen beim Anschluss von DSL kommen. Ursächlich dafür ist aus Sicht von T-Home das Verhalten der Wettbewerber, die immer noch deutliche Mehrmengen als verabredet bei T-Home nachfragen. Die Wettbewerber überschreiten immer wieder die vereinbarten Auftragsmengen und halten sich nicht an die Planabsprachen. "Das neue Regime der Bundesnetzagentur wird von den Wettbewerbern noch nicht eingehalten", so Timotheus Höttges.
Das TAL-Regime hat jahrelang funktioniert. Ursache für die Abweichung sind vor allem Aufträge, die durch eine Optimierung der Wettbewerber auf neue Vorleistungspartner im Rahmen der All IP-Einführung begründet sind. Bei diesen so genannten Migrationsaufträgen handelt es nicht um DSL-Neuanschlüsse, sondern um den Wechsel von einem Vorleistungsprodukt zu einem anderen Vorleistungsprodukt. Damit optimieren die Betreiber ihre Vorleistungskonditionen bei Kunden, die bereits einen DSL-Anschluss bei einem Wettbewerber haben. Die Bundesnetzagentur hat zum TAL-Standardangebot ausdrücklich ausgeführt, dass eine Optimierung auf der Vorleistungsseite außerhalb des neuen Standard-Vertrages geregelt werden soll.
"Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, die Anforderungen des Regulierers sind vorzeitig erfüllt", sagte Timotheus Höttges. "Jetzt sind die Wettbewerber dran".
Um die Wartezeiten für den Kunden so gering wie möglich zu halten, fordert T-Home die Wettbewerber auf, ihre Verträge zeitnah auf das neue TAL-Standardangebot umzustellen. Ferner müssen die Wettbewerber ihre Prozesse und ihre Planungsgenauigkeit verbessern und ihren Kunden klare Aussagen über Bereitstellungstermine machen. Dazu gehört die Einhaltung der Planmengen und die gesonderte Absprache der Bearbeitung von Migrationsaufträgen.
Schon im vergangenen Jahr hat die Deutsche Telekom deutlich mehr TAL bereitgestellt als vertraglich vereinbart wurde: 2007 wurden rund 28 Prozent mehr Schaltarbeiten geleistet als vertraglich zugesichert waren. "Wir erfüllen nicht nur unsere Zusagen, sondern wir liegen sogar deutlich darüber, aber unsere Kapazität muss wie in jedem anderen Betrieb auch an technische und betriebliche Faktoren ausgerichtet sein", sagte Höttges dazu.
Laut EU-Kommission hatte die Deutsche Telekom zum Halbjahr 2007 mit mehr als 5,5 Millionen Teilnehmeranschlussleitungen in Deutschland fast doppelt so viele Vermietungen wie in Italien, Frankreich oder Großbritannien. Deutschland ist bereits jetzt das Land mit dem größten Wachstum an Breitband-Anschlüssen in der EU, wie die jüngsten Zahlen der EU-Kommission ebenfalls zeigen. Für die Deutsche Telekom ist dies ein klares Signal, dass der Markt und der Wettbewerb in Deutschland funktionieren.

Hintergrund Standardvertrag TAL:
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Dezember 2007 nach Konsultation mit der Deutschen Telekom und den Wettbewerbern einen Standardvertrag für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) beschlossen. Beim Standardangebotsverfahren handelt es sich um ein durch das Telekommunikationsgesetz 2004 neu eingeführtes Regulierungsverfahren zur Überprüfung der Vertragskonditionen von Vorleistungsprodukten, für die eine allgemeine Nachfrage besteht.

Der neue Vertrag regelt zum ersten Mal eine verbindliche Kapazitätsgrenze für Schaltarbeiten, die mit rund 330.000 pro Monat festgelegt wurde.


Der Vertrag regelt auch, welche Schadensersatzpauschalen T-Home leisten muss, wenn zugesagte Mengen nicht fristgerecht geliefert werden. Zudem müssen die Wettbewerber Ausgleichszahlungen leisten, wenn sie gebuchte Kontingente nicht bei T-Home abnehmen. Die neue Kapazität für TAL muss von T-Home nach strengen Nicht-Diskriminierungsregeln auf die Wettbewerber aufgeteilt werden. Liefert ein Wettbewerber in einem Monat mehr TAL-Aufträge als er im Vorfeld bestätigt bekommen hat, ist T-Home verpflichtt, diese Aufträge gemäß der technisch-betrieblichen Möglichkeiten so schnell wie möglich abzuarbeiten.

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Bonn - Veröffentlicht von pressrelations
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